Straßenreinigungsgebühren W1 – unsere Arbeit, unsere Vorschläge, unser Ziel
- ZvO Brüggen, Bracht, Born

- vor 3 Stunden
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Die Diskussion um die Straßenreinigungsgebühren, insbesondere den Tarif W1 für die Ortskernpflege, hat in den vergangenen Wochen viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde beschäftigt.
Auch wir haben uns frühzeitig und intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt – mit dem klaren Ziel, eine rechtssichere und gleichzeitig für die Betroffenen spürbare Lösung zu erreichen.
Unser Ansatz: Lösungen statt Schlagzeilen
Bereits Ende März haben wir eine erste ausführliche Stellungnahme abgegeben und die rechtlichen sowie tatsächlichen Grundlagen kritisch hinterfragt.
Darauf aufbauend haben wir Anfang April unsere Bewertung ergänzt und insbesondere folgende Frage in den Mittelpunkt gestellt: Welche Leistungen sind tatsächlich individuell zurechenbar – und welcher Anteil dient der Allgemeinheit?
Am 17. April haben wir schließlich einen konkreten Lösungsvorschlag vorgelegt. Zentraler Gedanke dabei war:
Eine vollständige Abschaffung der Gebühr im laufenden Jahr ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich.
Eine deutliche Reduzierung der Gebühren ist jedoch möglich und aus unserer Sicht geboten.
Grundlage hierfür ist eine Neubewertung des gebührenfähigen Anteils, insbesondere der Personalkosten.
Unser Antrag zur Sache
Auf Basis dieser Vorarbeit haben wir einen Antrag zur Sache in das Verfahren eingebracht mit den Zielen:
eine spürbare Entlastung noch im Jahr 2026
eine sachgerechte und rechtlich tragfähige Neubewertung der Gebührenhöhe
eine faire Behandlung aller Betroffenen – unabhängig von eingelegten Widersprüchen
Gleichzeitig halten wir es für notwendig, die grundsätzliche Ausgestaltung der Ortskernpflege für die Zukunft neu zu betrachten.
Klare Trennung: 2026 und die Zeit danach
Für uns ist entscheidend, zwei Fragen nicht miteinander zu vermischen.
1. Kurzfristige Lösung (2026)
Hier muss es jetzt um eine konkrete Entlastung gehen – und nicht um langfristige Grundsatzdebatten.
2. Grundsatzentscheidung (ab 2027)
Hier stellt sich die Frage, wie die Ortskernpflege zukünftig organisiert und finanziert werden soll – ob vollständig, teilweise oder gar nicht über Gebühren.
Diese Entscheidung braucht Zeit, Sorgfalt und eine fundierte Abwägung.
Rechtlicher Rahmen – Verantwortung der Gemeinde
Sowohl die Kommunalaufsicht als auch die eingeholten rechtlichen Stellungnahmen machen deutlich:
Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Gebühren liegt bei der Gemeinde selbst.
Das bedeutet:
Es besteht ein rechtlicher Rahmen.
Innerhalb dieses Rahmens gibt es Gestaltungsspielraum.
Dieser Spielraum muss sachgerecht und verantwortungsvoll genutzt werden.
Genau das ist unser Ansatz.
Unser Ziel
Unser Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und rechtssichere Lösung, die die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet und gleichzeitig eine dauerhaft tragfähige Regelung für die Zukunft schafft. Dabei geht es uns nicht um kurzfristige Symbolpolitik, sondern um sachgerechte Entscheidungen, die sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigen.
Transparenz
Auf dieser Seite stellen wir unsere bisherigen Aktivitäten und Unterlagen zur Verfügung:
Stellungnahme vom 28.03.2026
Ergänzende Stellungnahme vom 07.04.2026
Lösungsvorschlag vom 17.04.2026
Antrag zur Sache vom 29.04.2026
Für weitergehende Informationen – insbesondere zu den rechtlichen Einschätzungen und den Beratungsunterlagen – verweisen wir auf das Ratsinformationssystem der Burggemeinde Brüggen:

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